Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Lackschutzmanufaktur Niederrhein 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen

Tobias Pufahl, handelnd unter „Lackschutzmanufaktur Niederrhein“,

Morjansbusch 20a, 41239 Mönchengladbach

(nachfolgend „Auftragnehmer“)

und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Fahrzeugaufbereitungs-, Pflege- und Lackschutzdienstleistungen.

1.2 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

2. Vertragsschluss

2.1 Die auf der Website, in sozialen Medien oder in sonstigen Präsentationen dargestellten Leistungen stellen kein verbindliches Angebot, sondern eine unverbindliche Leistungsübersicht dar.

2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:

persönliche, telefonische oder schriftliche Anfrage des Auftraggebers

anschließende individuelle Angebotsabgabe durch den Auftragnehmer

Annahme des Angebots durch Terminvereinbarung oder ausdrückliche Bestätigung

2.3 Maßgeblich für den Leistungsumfang ist das individuell vereinbarte Angebot.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

3.2 Die Vergütung ist mit Abnahme des Fahrzeugs fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei umfangreichen Leistungen eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

 

4. Termine, Verspätungen

4.1 Vereinbarte Termine sind verbindlich.

4.2 Verspätet sich der Auftraggeber, kann die Wartezeit mit 50 % des üblichen Stundensatzes berechnet werden.

4.3 Durch Verspätungen kann sich die Fertigstellung verzögern. Folgeaufträge dürfen in diesem Fall vorrangig ausgeführt werden.

 

5. Rücktritt / Terminabsage

5.1 Terminabsagen sind bis 48 Stunden vor Terminbeginn kostenfrei möglich.

5.2 Bei einer Absage zwischen 48 und 24 Stunden vor Terminbeginn ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 25% des vereinbarten Auftragswert zu berechnen 

5.3 Bei späterer Absage oder Nichterscheinen ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Ausfallpauschale von 50 % des vereinbarten Auftragswertes zu berechnen.

5.4 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 

 

6. Haftung für Vorschäden und Materialzustand

6.1 Keine Haftung besteht für Schäden an bereits beschädigten oder vorgeschädigten Fahrzeugteilen.

6.2 Insbesondere können bei der Reinigung oder Aufbereitung vorgeschädigter Oberflächen (z. B. Lack, Leder, Kunststoff) optische Veränderungen auftreten, die keinen Mangel darstellen.

6.3 Für nachlackierte, instandgesetzte oder folierte Fahrzeugbereiche wird keine Haftung übernommen, da diese auf Aufbereitungsmaßnahmen unvorhersehbar reagieren können. Die Qualität der Instandsetzung oder Nachlackierung kann durch den Auftragnehmer nicht überprüft werden, daraus resultierende optische Veränderungen oder Reaktionen auf Aufbereitungsmaßnahmen gelten nicht als Mangel.

 

7. Abnahme

7.1 Das Fahrzeug ist bei Übergabe unverzüglich zu prüfen.

7.2 Mit Übergabe gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine offensichtlichen Mängel unmittelbar gerügt werden.

 

8. Standgeld

Wird das Fahrzeug nicht spätestens 24 Stunden nach Fertigstellung abgeholt, wird ein Standgeld von 15,00 € pro Kalendertag berechnet.

 

9. Haftung

9.1 Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt:

bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

bei zwingender gesetzlicher Haftung

9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.3 Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.

 

10. Foto- und Videodokumentation

10.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Fahrzeug zu Dokumentationszwecken zu fotografieren oder zu filmen.

10.2 Eine Nutzung zu Werbezwecken ist zulässig, sofern Kennzeichen und sonstige identifizierende Merkmale unkenntlich gemacht werden.

10.3 Der Auftraggeber kann der Nutzung jederzeit widersprechen.

 

11. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet. Es gelten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen sowie die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

 

12. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

 

13. Verbraucherschlichtung

Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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